Aarhus-Konvention

Informationen zur Aarhus-Konvention:

Die Aarhus-Konvention, benannt nach der dänischen Stadt Aarhus, in der die Unterzeichnung im Juni 1998 stattfand, ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die Rechte bestehen in der Information über Umweltfragen, in der Beteiligung an Verwaltungsverfahren zu Projekten mit Umweltauswirkungen sowie in der Möglichkeit, Klage gegen Umweltbeeinträchtigungen zu führen. Letzteres gilt auch im Sinne der Wahrung der Lebensbedingungen künftiger Generationen. Insofern besitzt die Konvention eine hohe Bedeutung, auch mit Blick auf die Durchsetzung allgemeiner Menschenrechte.

Diese Internetpräsenz wird vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen angeboten. Hier finden Sie Informationen, welche Rechte Sie als Bürger im Umweltschutz haben und wie Sie sie nutzen können.


BI Feucht: E-Mail: bifeucht@yahoo.com
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